Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fotograf und Videograf: Gandalf Hammerbacher
I. Geltung
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Fotografen und Videografen Gandalf Hammerbacher durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit der Annahme des Angebots oder mit der Entgegennahme der Lieferung bzw. Leistung des Fotografen durch den Kunden.
3. Widerspricht der Kunde diesen AGB, so ist dies schriftlich innerhalb von drei Werktagen mitzuteilen. Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt werden.
4. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
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II. Auftragsproduktionen
1. Kostenvoranschläge des Fotografen/Videografen sind unverbindlich. Treten während der Produktion unerwartete Kostensteigerungen von mehr als 15 % ein, wird der Kunde unverzüglich informiert.
2. Überschreitungen der Produktionszeit, die nicht vom Fotografen/Videografen zu vertreten sind, führen zu einem Aufschlag entsprechend dem vereinbarten Zeithonorar oder einer Erhöhung des Pauschalhonorars.
3. Der Fotograf/Videograf ist berechtigt, Dritte im Namen und auf Rechnung des Kunden zu beauftragen, wenn dies zur Durchführung der Produktion erforderlich ist.
4. Der Fotograf/Videograf trifft die Auswahl der dem Kunden zur Abnahme vorgelegten Bilder und Videos, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
5. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Aufnahmen keine schriftliche Mängelrüge, gelten die Aufnahmen als abgenommen.
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III. Überlassenes Bild- und Videomaterial (digital)
1. Diese AGB gelten für sämtliches dem Kunden überlassenes Bild- und Videomaterial, unabhängig von Schaffensstufe und technischer Form.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei den vom Fotografen/Videografen erstellten Werken um urheberrechtlich geschützte Werke gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG handelt.
3. Vom Kunden beauftragte Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen gelten als eigenständige Leistungen und sind entsprechend zu vergüten.
4. Das digitale Bild- und Videomaterial bleibt Eigentum des Fotografen/Videografen, auch bei Zahlung von Schadensersatz.
5. Das überlassene Material darf vom Kunden nur zu internen Zwecken weitergegeben und muss sorgfältig behandelt werden.
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IV. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erhält ein im Vorfeld vereinbartes Nutzungsrecht zur Verwendung der Bilder und Videos für den vereinbarten Zweck und Zeitraum.
2. Sollte kein Nutzungsrecht vereinbart worden sein, erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht, das zeitlich auf ein Jahr begrenzt ist.
3. Jede Nutzung, die über den vereinbarten Zweck hinausgeht, ist honorarpflichtig und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen/Videografen.
4. Exklusive Nutzungsrechte, Sperrfristen oder medienübergreifende Nutzungsrechte müssen gesondert vereinbart werden und sind zusätzlich zu vergüten.
5. Veränderungen des Bild- und Videomaterials (z. B. durch Bearbeitungen, Composings oder Neuzusammenschnitte) sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Fotografen/Videografen gestattet und müssen als bearbeitet gekennzeichnet werden.
6. Die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist ohne Zustimmung des Fotografen/Videografen nicht zulässig.
7. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unter der Bedingung der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars.
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V. Haftung
1. Der Fotograf/Videograf haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, er hat die schriftliche Einwilligung der betroffenen Person nachweislich eingeholt. Der Kunde trägt die Verantwortung für Texte und die sich daraus ergebenden Sinnzusammenhänge in der Veröffentlichung.
2. Nach Übergabe des Bild- und Videomaterials liegt die Verantwortung für dessen Nutzung und Speicherung beim Kunden.
3. Der Fotograf/Videograf haftet nicht für Datenverluste, die durch technische Fehler bei der Übertragung oder durch den unsachgemäßen Umgang des Kunden mit den Daten entstehen.
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VI. Vertraulichkeit
Der Fotograf/Videograf verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen vertraulichen Informationen des Kunden nicht an Dritte weiterzugeben. Dies umfasst insbesondere interne Informationen zu Projekten, Events und vertraulichen Inhalten, sofern diese im Rahmen der Bild- und Videoaufnahmen zugänglich werden.
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VII. Honorare
1. Es gilt das im Vertrag vereinbarte Honorar. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die aktuellen Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
2. Im Honorar ist grundsätzlich die einmalige Nutzung des Bild- und Videomaterials zu einem bestimmten Zweck enthalten.
3. Zusatzkosten (z. B. Requisiten, Reisekosten, Visagisten) sind vom Kunden zu tragen, sofern nicht anders vereinbart.
4. Das Honorar ist bei Lieferung der Aufnahmen fällig. Bei größeren Projekten kann der Fotograf Abschlagszahlungen verlangen.
5. Wird das Bild- und Videomaterial nicht veröffentlicht, bleibt der Honoraranspruch unberührt.
6. Ausfallhonorar: Storniert der Kunde den Auftrag, steht dem Fotografen/Videografen ein Ausfallhonorar zu. Dieses wird wie folgt berechnet:
- Stornierung 3 bis 30 Tage vor Auftragsbeginn: **50 %** des vereinbarten Honorars
- Stornierung ab 2 Tagen vor Auftragsbeginn: **100 %** des vereinbarten Honorars
Bereits entstandene Zusatzkosten, wie Kosten für gebuchte Locations, Assistenten, Modelle oder sonstige Fremdleistungen, werden dem Kunden unabhängig von der Stornierungsfrist vollständig in Rechnung gestellt.
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VIII. Digitale Daten und Löschung
1. Digitale Bild- und Videodaten sind nach Abschluss der Nutzung vom Kunden zu löschen. Der Kunde darf diese nicht langfristig speichern, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
2. Der Fotograf/Videograf übernimmt keine Haftung für den langfristigen Bestand oder erneute Lieferung der Daten.
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IX. Nutzung zu Referenzzwecken
Der Fotograf/Videograf ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erstellten Bilder und Videos für Eigenwerbung (z. B. auf seiner Webseite, in sozialen Medien oder in Präsentationen) zu nutzen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widersprochen hat.
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X. Vertragsstrafe und Schadensersatz
1. Bei unberechtigter Nutzung, Verbreitung oder Weitergabe des Bild- und Videomaterials ist eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten Nutzungshonorars zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
2. Bei fehlendem oder unkorrektem Urhebervermerk ist ein Aufschlag von 100 % auf das Nutzungshonorar zu zahlen.
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XI. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Fotografen/Videografen, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsrechts ist.